Das BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) zur Rückforderung bei Verstoß gegen die Kostenteilung:

Ihre Fragen im Detail erklärt

Das BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) zur Rückforderung bei Verstoß gegen die Kostenteilung:

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) hat die Rechte von Käufern von Wohnungen und Einfamilienhäusern im Hinblick auf die Rückforderung von Maklerprovisionen bei Verstößen gegen die gesetzliche Kostenteilungsregelung weiter gestärkt.

Das seit 2020 geltende „Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ schreibt vor, dass die Maklerkosten grundsätzlich hälftig zwischen Käufer und Verkäufer zu teilen sind, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen, die den Käufer nicht unangemessen benachteiligt.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 06. März 2025 entschieden, dass ein Maklervertrag mit dem Verkäufer nichtig ist, wenn dieser gegen die zwingenden Vorschriften zur Kostenteilung verstößt und versucht, dem Käufer die gesamte oder einen überwiegenden Teil der Provision aufzuerlegen, ohne dass eine entsprechende, gesetzeskonforme Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.

Die Folge dieser Nichtigkeit des Maklervertrags mit dem Verkäufer ist, dass der Käufer einen direkten Anspruch gegen den Makler auf Rückzahlung der bereits geleisteten Provision hat. Der BGH hat klargestellt, dass der Käufer in solchen Fällen nicht mehr auf andere Anspruchsgrundlagen angewiesen ist, sondern sich direkt auf die Nichtigkeit des Maklervertrags mit dem Verkäufer berufen kann.

Wichtige Punkte aus dem BGH-Urteil:

  • Stärkung der Käuferrechte: Das Urteil stärkt die Position von Käufern erheblich, da es einen direkten Rückforderungsanspruch bei Verstößen gegen die Kostenteilung etabliert.
  • Fokus auf den Maklervertrag mit dem Verkäufer: Die Nichtigkeit des Maklervertrags mit dem Verkäufer ist der entscheidende Faktor für den Rückforderungsanspruch des Käufers.
  • Anwendung auf Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser: Die Regelungen zur Kostenteilung und das Urteil des BGH beziehen sich speziell auf den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Für Mietverträge oder andere Immobilientypen gelten weiterhin die allgemeinen Regelungen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern, die nach dem 06. März 2025 eine Maklerprovision gezahlt haben und bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Maklervertrag des Verkäufers gegen die gesetzlichen Regelungen zur Kostenteilung verstoßen hat, haben nun gute Chancen, die Provision zurückzufordern.

Wichtig zu beachten:

  • Einzelfallprüfung: Eine genaue Prüfung des Maklervertrags mit dem Verkäufer und der Umstände des Zustandekommens des Kaufvertrags ist weiterhin ratsam.
  • Beweislast: Der Käufer muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Maklervertrag mit dem Verkäufer gegen die zwingenden Vorschriften zur Kostenteilung verstoßen hat.
  • Verjährung: Ansprüche auf Rückforderung von Maklerprovisionen unterliegen Verjährungsfristen. Es ist ratsam, Ansprüche zeitnah geltend zu machen.

Fazit:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) stellt eine bedeutende Klarstellung und Stärkung der Rechte von Immobilienkäufern dar. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Kostenteilungsregelung im Maklervertrag mit dem Verkäufer haben Käufer nun einen direkten Anspruch auf Rückforderung der gezahlten Provision gegen den Makler. Es empfiehlt sich jedoch, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die individuellen Erfolgsaussichten einer Rückforderung zu prüfen.

Hinweis: Dieser Text dient einer ersten Information und ersetzt keine Rechtsberatung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Die Rechtslage kann komplex sein und sich ändern.

Jetzt Maklerprovision zurück fordern!

Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.

Damit Sie möglichst schnell und unkompliziert erfahren, ob Sie einen Anspruch auf Rückforderung der gezahlten Maklergebühren haben, helfen wir Ihnen für einen einmaligen Pauschalpreis von 99 EUR* Ihren Auskunftsanspruch gegenüber Ihrem Makler geltend zu machen.

*Im Pauschalpreis inbegriffen ist die Aufnahme Ihres Mandats, die einmalige außergerichtliche Anfrage beim Makler sowie die Mitteilung des Anfrageergebnisses an Sie. Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, kommen wir gesondert auf Sie zu.

Das könnte Sie auch interessieren
Wissen

Die Rückforderung von Maklerprovision – Aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24)

Überblick Die Frage, wann eine bereits gezahlte Maklerprovision zurückgefordert werden kann, ist im deutschen Recht geregelt und wurde durch das ...

Mehr dazu
Wissen

Das BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) zur Rückforderung bei Verstoß gegen die Kostenteilung:

Ihre Fragen im Detail erklärt Überblick Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) hat die ...

Mehr dazu
Wissen

Wie Käufer von Immobilien Maklergebühren zurückverlangen können – Ein Leitfaden aus rechtlicher Sicht

Als Käufer eines Hauses oder einer Wohnung ist es nicht ungewöhnlich, dass Maklergebühren zu den Gesamtkosten des Kaufs hinzukommen. Oftmals ...

Mehr dazu
Wissen

Wie hoch sind Maklergebühren? – Ein rechtlicher Überblick

Maklergebühren sind eine der zentralen Kostenpositionen beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wie hoch dürfen sie tatsächlich sein? ...

Mehr dazu
Wissen

Wer muss die Maklergebühr bezahlen? – Rechtliche Grundlagen und Tipps

Die Maklerprovision ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wer trägt eigentlich die Maklergebühr? Diese ...

Mehr dazu
Wissen

Sind Maklergebühren Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden?

Beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie fallen häufig Maklergebühren an. Doch stellt sich die Frage: Können diese Kosten steuerlich ...

Mehr dazu
Wissen

Sind Maklergebühren verhandelbar?
Ein Plädoyer für geschicktes Verhandeln

Wer eine Immobilie kauft oder mietet, kommt oft mit Maklergebühren in Berührung. Doch viele Mandanten fragen sich: Sind diese Gebühren ...

Mehr dazu
Wissen

Rechtsprechungsübersicht zur Rückforderung von Maklerprovision

Hier liegt ein besonderer Fokus auf Urteilen, die sich mit § 656c BGB beschäftigen. § 656c BGB regelt die Rückzahlung ...

Mehr dazu
Wissen

Provisionsfrei für Käufer – Was bedeutet das wirklich?

Beim Immobilienkauf stößt man oft auf den Begriff „provisionsfrei für Käufer“. Doch was bedeutet das genau? Viele Käufer gehen davon ...

Mehr dazu
Wissen

Maklerprovision: Wie Käufer und Verkäufer die Kosten teilen – und warum Sie Ihr Auskunftsrecht nutzen sollten

Beim Kauf einer Immobilie stellt sich oft die Frage: Wer zahlt die Maklerprovision? Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 gilt ...

Mehr dazu
Wissen

Maklergebühren: Wie werden sie berechnet und wann müssen sie gezahlt werden?

Wie hoch sind die Maklergebühren, und wer muss sie eigentlich zahlen? Die Berechnung der Maklerprovision richtet sich nach verschiedenen Faktoren, ...

Mehr dazu
Wissen

Maklergebühren im Immobilienrecht: Was Käufer wissen sollten – Eine rechtliche Betrachtung des § 656c BGB

In diesem Artikel beleuchten wir diese Fragen aus der Perspektive eines Rechtsanwalts und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie sich ...

Mehr dazu