Die Rückforderung von Maklerprovision – Aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24)

Die Rückforderung von Maklerprovision – Aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24)

Die Frage, wann eine bereits gezahlte Maklerprovision zurückgefordert werden kann, ist im deutschen Recht geregelt und wurde durch das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) in Bezug auf Immobilienkaufverträge weiter konkretisiert.

Grundsätzliche Anspruchsgrundlagen:

Ein Makler hat grundsätzlich nur dann Anspruch auf Provision, wenn ein wirksamer Kauf- oder Mietvertrag aufgrund seiner Vermittlung oder Nachweistätigkeit zustande kommt. Fehlt diese Kausalität oder ist der Hauptvertrag unwirksam, kann ein Anspruch auf Rückforderung der Provision bestehen. Die wichtigsten Anspruchsgrundlagen sind:

  • Unwirksamer Hauptvertrag: War der Kauf- oder Mietvertrag von Anfang an unwirksam (z.B. wegen arglistiger Täuschung, Formfehlern), so entfällt in der Regel auch die Grundlage für den Provisionsanspruch des Maklers. Bereits gezahlte Provisionen können dann zurückgefordert werden. Hier ist jedoch stets eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich.
  • Widerruf bei Fernabsatzverträgen: Wurde der Maklervertrag als Fernabsatzvertrag (online, telefonisch) geschlossen, stand Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei fristgerechtem Widerruf entfiel der Provisionsanspruch, und bereits geleistete Zahlungen waren zurückzuerstatten. Ausnahmen galten, wenn der Makler seine Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hatte.
  • Anfechtung des Maklervertrags: Bei Vorliegen von Anfechtungsgründen (z.B. Täuschung durch den Makler) konnte der Maklervertrag angefochten werden, was ebenfalls zur Rückforderung der Provision führen konnte.

Jetzt Maklerprovision zurück fordern!

Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.

Damit Sie möglichst schnell und unkompliziert erfahren, ob Sie einen Anspruch auf Rückforderung der gezahlten Maklergebühren haben, helfen wir Ihnen für einen einmaligen Pauschalpreis von 99 EUR* Ihren Auskunftsanspruch gegenüber Ihrem Makler geltend zu machen.

*Im Pauschalpreis inbegriffen ist die Aufnahme Ihres Mandats, die einmalige außergerichtliche Anfrage beim Makler sowie die Mitteilung des Anfrageergebnisses an Sie. Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, kommen wir gesondert auf Sie zu.

Das könnte Sie auch interessieren
Wissen

Die Rückforderung von Maklerprovision – Aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24)

Überblick Die Frage, wann eine bereits gezahlte Maklerprovision zurückgefordert werden kann, ist im deutschen Recht geregelt und wurde durch das ...

Mehr dazu
Wissen

Das BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) zur Rückforderung bei Verstoß gegen die Kostenteilung:

Ihre Fragen im Detail erklärt Überblick Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) hat die ...

Mehr dazu
Wissen

Wie Käufer von Immobilien Maklergebühren zurückverlangen können – Ein Leitfaden aus rechtlicher Sicht

Als Käufer eines Hauses oder einer Wohnung ist es nicht ungewöhnlich, dass Maklergebühren zu den Gesamtkosten des Kaufs hinzukommen. Oftmals ...

Mehr dazu
Wissen

Wie hoch sind Maklergebühren? – Ein rechtlicher Überblick

Maklergebühren sind eine der zentralen Kostenpositionen beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wie hoch dürfen sie tatsächlich sein? ...

Mehr dazu
Wissen

Wer muss die Maklergebühr bezahlen? – Rechtliche Grundlagen und Tipps

Die Maklerprovision ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wer trägt eigentlich die Maklergebühr? Diese ...

Mehr dazu
Wissen

Sind Maklergebühren Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden?

Beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie fallen häufig Maklergebühren an. Doch stellt sich die Frage: Können diese Kosten steuerlich ...

Mehr dazu