Maklergebühren beim Immobilienkauf: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Ihre Fragen im Detail erklärt

Maklergebühren beim Immobilienkauf: Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielen Makler eine zentrale Rolle. Doch wer zahlt die Maklerprovision – und in welcher Höhe? Gerade seit der Reform des Maklerrechts gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die Käufer und Verkäufer kennen sollten.

Überblick

Maklerprovision: Wer zahlt was?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung für die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Grundsätzlich gibt es zwei häufige Modelle:

1. Die hälftige Teilung der Maklerkosten

  • In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision je zur Hälfte.
  • Diese Regelung gilt für Verträge, in denen der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
  • Verkäufer dürfen die Maklerprovision nicht vollständig auf den Käufer abwälzen.

 

2. Das Bestellerprinzip für Käufer

  • Falls der Käufer den Makler allein beauftragt, muss er auch die gesamten Kosten übernehmen.
  • Dieses Modell kommt jedoch in der Praxis seltener vor, da Verkäufer oft den Makler engagieren.

Wie hoch sind die Maklergebühren?

Die Höhe der Maklerprovision variiert je nach Bundesland. Üblicherweise liegen die Gebühren zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.).

Tipp: Die genaue Höhe der Provision ist oft Verhandlungssache und sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Maklerprovision rechtssicher gestalten – rechtliche Beratung empfohlen

Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte sich nicht nur auf den Makler verlassen. Ein rechtssicherer Kaufvertrag, die richtige Verteilung der Kosten und mögliche Klauseln zur Provisionsregelung sind entscheidend, um späteren Streit zu vermeiden.

Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte steht Ihnen bei allen Fragen rund um Maklerverträge, Immobilienkauf und Provisionsstreitigkeiten mit ihrer Expertise zur Seite. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine weitreichende finanzielle Verpflichtung eingehen! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.

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*Im Pauschalpreis inbegriffen ist die Aufnahme Ihres Mandats, die einmalige außergerichtliche Anfrage beim Makler sowie die Mitteilung des Anfrageergebnisses an Sie. Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, kommen wir gesondert auf Sie zu.

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