Maklergebühren: Wie werden sie berechnet und wann müssen sie gezahlt werden?

Ihre Fragen im Detail erklärt

Maklergebühren: Wie werden sie berechnet und wann müssen sie gezahlt werden?

Beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie stellt sich oft die Frage: Wie hoch sind die Maklergebühren, und wer muss sie eigentlich zahlen? Die Berechnung der Maklerprovision richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach der Art der Immobilientransaktion und der geltenden gesetzlichen Regelungen.

Doch nicht immer ist eine Maklerprovision auch tatsächlich fällig.

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Aspekte und empfehlen eine rechtliche Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte, um sicherzustellen, ob die Maklergebühr in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.

Überblick

Wie werden Maklergebühren berechnet?

Die Maklergebühr – auch als Maklerprovision oder Courtage bezeichnet – wird in der Regel als prozentualer Anteil des Kaufpreises oder der monatlichen Miete berechnet.

Maklerprovision beim Immobilienkauf

  • Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern orientiert sich an regionalen Gepflogenheiten.
  • In den meisten Bundesländern beträgt die Provision zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).
  • Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das neue Maklerrecht: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen (sogenanntes Bestellerprinzip – dies schützt insbesondere Käufer von Wohnimmobilien vor einseitiger Kostenübernahme.

Maklergebühren bei Mietobjekten

  • Für Mietwohnungen gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.
  • Üblicherweise liegt die Maklergebühr bei bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Eine Umgehung des Bestellerprinzips, etwa durch überhöhte Bearbeitungsgebühren oder andere Zusatzkosten, ist unzulässig.

Wann muss die Maklergebühr bezahlt werden?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf seine Provision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Maklervertrag: Es muss ein wirksamer Maklervertrag bestehen – entweder in Textform oder durch schlüssiges Verhalten.
  2. Nachweis oder Vermittlungstätigkeit: Der Makler muss eine konkrete Leistung erbracht haben, z. B. die Immobilie nachgewiesen oder die Vertragsverhandlungen aktiv vermittelt haben.
  3. Erfolgsfall: Die Provision ist erst fällig, wenn tatsächlich ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt.

Wann kann die Maklergebühr entfallen?

  • Fehlender Vertrag: Ohne Maklervertrag besteht keine Zahlungspflicht.
  • Kein Nachweis oder Vermittlungstätigkeit: Wenn der Makler keine nachweisbare Leistung erbracht hat, ist die Provision nicht geschuldet.
  • Unangemessene Höhe: Eine überhöhte oder unzulässige Maklerprovision kann angefochten werden.
  • Verstoß gegen das Bestellerprinzip: Bei Mietwohnungen kann der Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Rechtliche Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte

Nicht selten gibt es Streit über die Zahlungspflicht oder die Höhe der Maklergebühr. Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Maklerprovision zahlen müssen oder ob diese rechtlich angemessen ist, empfehlen wir eine individuelle Überprüfung durch die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte.

Unsere erfahrenen Juristen helfen Ihnen dabei, unrechtmäßige Forderungen abzuwehren und Ihr Geld zu sparen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung!  

Jetzt Maklerprovision zurück fordern!

Die Kanzlei Leidel Rechtsanwälte ist u.a. auf das Maklerrecht spezialisiert. Wir haben in den letzten Jahren diverse außergerichtliche und gerichtliche Verfahren geführt, in denen wir die Auskunftsansprüche wie auch Zahlungsansprüche unserer Mandanten erfolgreich durchgesetzt haben.

Damit Sie möglichst schnell und unkompliziert erfahren, ob Sie einen Anspruch auf Rückforderung der gezahlten Maklergebühren haben, helfen wir Ihnen für einen einmaligen Pauschalpreis von 99 EUR* Ihren Auskunftsanspruch gegenüber Ihrem Makler geltend zu machen.

*Im Pauschalpreis inbegriffen ist die Aufnahme Ihres Mandats, die einmalige außergerichtliche Anfrage beim Makler sowie die Mitteilung des Anfrageergebnisses an Sie. Sollten weitere Maßnahmen erforderlich sein, kommen wir gesondert auf Sie zu.

Das könnte Sie auch interessieren
Wissen

Die Rückforderung von Maklerprovision – Aktuelle Rechtslage nach dem BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24)

Überblick Die Frage, wann eine bereits gezahlte Maklerprovision zurückgefordert werden kann, ist im deutschen Recht geregelt und wurde durch das ...

Mehr dazu
Wissen

Das BGH-Urteil vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) zur Rückforderung bei Verstoß gegen die Kostenteilung:

Ihre Fragen im Detail erklärt Überblick Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2025 (I ZR 32/24) hat die ...

Mehr dazu
Wissen

Wie Käufer von Immobilien Maklergebühren zurückverlangen können – Ein Leitfaden aus rechtlicher Sicht

Als Käufer eines Hauses oder einer Wohnung ist es nicht ungewöhnlich, dass Maklergebühren zu den Gesamtkosten des Kaufs hinzukommen. Oftmals ...

Mehr dazu
Wissen

Wie hoch sind Maklergebühren? – Ein rechtlicher Überblick

Maklergebühren sind eine der zentralen Kostenpositionen beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wie hoch dürfen sie tatsächlich sein? ...

Mehr dazu
Wissen

Wer muss die Maklergebühr bezahlen? – Rechtliche Grundlagen und Tipps

Die Maklerprovision ist ein wesentlicher Kostenfaktor beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wer trägt eigentlich die Maklergebühr? Diese ...

Mehr dazu
Wissen

Sind Maklergebühren Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden?

Beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie fallen häufig Maklergebühren an. Doch stellt sich die Frage: Können diese Kosten steuerlich ...

Mehr dazu