Wie hoch sind Maklergebühren? – Ein rechtlicher Überblick
Maklergebühren sind eine der zentralen Kostenpositionen beim Kauf oder der Anmietung einer Immobilie. Doch wie hoch dürfen sie tatsächlich sein? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es, und wer muss die Maklerprovision zahlen?
Der nachfolgende Artikel gibt Ihnen einen Kurzüberblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Maklergebühren.
Überblick
Maklergebühren: Gesetzliche Grundlagen und zulässige Höhe
Maklergebühren werden regional unterschiedlich auch als Maklerprovisionen oder Maklercourtage bezeichnet. Inhaltlich ist stets die Vergütung des Maklers für seine Tätigkeit umfasst.
Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt, sondern wird durch Marktbedingungen und gesetzliche Vorgaben bestimmt. So ist zunächst zwischen einer Maklertätigkeit im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen und dem Kauf von Immobilien zu unterscheiden.
Vermietung von Wohnraum:
Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Damit ist gemeint: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Dies schützt Mieter davor, hohe Maklergebühren tragen zu müssen, wenn sie die Vermittlung nicht selbst veranlasst haben.
Hat der Mieter den Makler mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung beauftragt, so ist gut zu wissen, dass die maximale Maklerprovision in der Regel zwei Nettokaltmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beträgt, also insgesamt 2,38 Monatsmieten. Bei der Betrachtung der Monatsmiete wird in der Regel die Monatskaltmiete herangezogen.
Die monatlichen Vorauszahlungen des Mieters auf seine Nebenkosten sind daher nicht bei der Berechnung der Maklergebühr mit einzubeziehen.
Kauf von Immobilien (Wohnungen & Einfamilienhäuser):
Anders als bei der Vermietung gibt es hier keine gesetzlich festgelegte Provision. Die Höhe der Maklergebühr richtet sich nach den marktüblichen Sätzen der jeweiligen Bundesländer und häufig auch nach dem Wert der Immobilie. In der Regel liegt die Provision zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer).
Dabei ist es dem Makler im Übrigen unbenommen, sich von der Käufer und der Verkäuferseite eine Provision versprechen zu lassen.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Kaufimmobilien gilt seit dem 23. Dezember 2020 das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a–656d BGB). Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Regelungen in Kurzform zusammengefasst:
- Bei privaten Käufern darf der Maklervertrag nur eine hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer vorsehen, wenn der Makler für beide Seiten tätig
- Falls der Verkäufer die gesamte Provision zahlt, kann er nicht nachträglich eine Beteiligung des Käufers verlangen.
- Falls der Käufer eine Provision zahlen soll, muss er erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil bereits beglichen hat.
Diese Regelungen betreffen ausschließlich Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (auch Reihenhäuser, Doppelhaushälften). Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, sodass weiterhin frei verhandelt werden kann.
Zusammensetzung der Maklergebühr
Die Maklergebühr setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Grundhonorar: Der eigentliche Provisionssatz, der sich prozentual am Kaufpreis oder der Nettokaltmiete orientiert.
- Mehrwertsteuer: Die Provision enthält immer die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
- Zusätzliche Serviceleistungen: Manche Makler bieten Zusatzdienstleistungen wie Homestaging oder besondere Vermarktungskonzepte an, die separat berechnet werden kö
Maklergebühren: Worauf sollten Käufer und Mieter achten?
Tipps für Käufer:
- Prüfen Sie, ob die Maklergebühr marktüblich ist.
- Achten Sie darauf, ob der Maklervertrag schriftlich fixiert ist, insbesondere hinsichtlich der Provisionshöhe
- Beachten Sie die gesetzliche Regelung zur Teilung der Provision.
Tipps für Mieter:
- Falls Sie die Provision zahlen sollen, prüfen Sie, ob tatsächlich das Bestellerprinzip eingehalten wurde.
- Lassen Sie sich den Maklerauftrag zeigen, um sicherzustellen, dass der Vermieter den Makler beauftragt hat.
Fazit
Die Maklerprovision ist gesetzlich reguliert, insbesondere zum Schutz von Mietern und privaten Käufern. Während Mieter nur in Ausnahmefällen eine Maklergebühr zahlen müssen, gibt es beim Immobilienkauf klare Vorgaben zur Verteilung der Kosten. Wer eine Immobilie mietet oder kauft, sollte sich gut informieren, um unzulässige Forderungen zu vermeiden.
Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung helfen, die eigene Position zu stärken und ggf. die Provision rechtswirksam zurückzufordern. Gerne berät Sie unsere Kanzlei Leidel Rechtsanwälte zum Immobilienerwerb und Rund um das Thema Maklergebühren, damit Sie nicht zu viel bezahlen!
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